Amtssignatur des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften Tirols und des Unabhängigen Verwaltungssenates Tirol gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die vom Amt der Tiroler Landesregierung, den Bezirkshauptmannschaften Tirols und dem Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol im elektronischen Wege gefertigten Dokumente weisen die im folgenden dargestellte Amtssignatur auf. Diese kann auf Bescheide und andere Erledigungen aufgebracht werden und macht damit ersichtlich, dass es sich um Schriftstücke von der bezeichneten Dienststelle handelt.
Die Amtssignatur wird dargestellt mit der Bildmarke und einem Hinweis, dass das ausgedruckte Dokument verifiziert werden kann (§ 20 E-GovG).
Aussehen und Überprüfungsmöglichkeiten der Amtssignatur:
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokuments
Aktivieren des Windows Zertifikatspeichers für Adobe Reader 9.X (
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