Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Förderantrag Büchereiwesen

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Förderantrag Büchereiwesen

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Allgemeine Information

Mit dem Förderantrag für Büchereiwesen können öffentlich zugängliche Bibliotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder in kombinierter Form ev. auch in Kooperation mit einer Schulbibliothek befinden, um eine Förderung ansuchen.

Voraussetzungen

Für den Förderbereich Bibliothekswesen gelten folgende Voraussetzungen:
http://www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/foerderung1/ Externer Link

Förderbedingungen:

Welche Bedingungen Sie bei Ihrem Förderansuchen beachten müssen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/kulturfrderantragallgemein/frderbedingungen/ Externer Link

Förderungskontrolle:

Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungskontrolle/ Externer Link

 

Fristen

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Zuständige Stelle

Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung.  

Kontakt Abteilung Kultur:

6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
E-Mailkultur@tirol.gv.at 

Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter: http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/ Externer Link

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für diesen Förderantrag benötigen, finden Sie unter
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungen/bibliothekswesen/foerderung/

Kosten

Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das

  • Tiroler Kulturförderungsgesetz Externer Link (gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die
  • Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).