Allgemeine Information
Mit dem Förderantrag für Büchereiwesen können öffentlich zugängliche Bibliotheken, die sich in Trägerschaft von Gemeinden, Pfarren oder in kombinierter Form ev. auch in Kooperation mit einer Schulbibliothek befinden, um eine Förderung ansuchen.
Voraussetzungen
Für den Förderbereich Bibliothekswesen gelten folgende Voraussetzungen:
http://www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/foerderung1/
Förderbedingungen:
Welche Bedingungen Sie bei Ihrem Förderansuchen beachten müssen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/kulturfrderantragallgemein/frderbedingungen/
Förderungskontrolle:
Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungskontrolle/
Fristen
-
Zuständige Stelle
Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Kontakt Abteilung Kultur:
6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
kultur@tirol.gv.at
Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter: http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/ ![]()
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für diesen Förderantrag benötigen, finden Sie unter
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungen/bibliothekswesen/foerderung/
Kosten
Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
(gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die - Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).


