Allgemeine Information
Unter dem Überbegriff Schützenwesen wird prinzipiell unterschieden zwischen den Traditionsschützen, die im Bund der Tiroler Schützenkompanien organisiert sind, und den Sportschützen, deren Dachorganisation der Tiroler Schützenbund ist.
Die erste Gruppe wird von der Abteilung Kultur gefördert, für die zweite ist grundsätzlich die Abteilung Sport zuständig. Ausnahmen: Die Förderung von Schießständen fällt der Abteilung Sport zu, die Förderung von Trachten und erhaltungswürdigen Fahnen bei den Sportschützen fällt in die Kompetenz der Abteilung Kultur.
Die Ansuchen werden blockweise dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober) bearbeitet. Diese können an die Abteilung Kultur, aber auch an den Bund der Tiroler Schützenkompanien gerichtet werden. Auslagen die älter sind als ein Jahr ab Einreichdatum des Ansuchens, können nicht mehr anerkannt werden.
Voraussetzungen
Für den Förderbereich „Heimat- und Brauchtumspflege“, in den das Schützenwesen mitinbegriffen ist, gelten folgende Voraussetzungen:
http://www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/heimat-undbrauchtumspflege/
Förderbedingungen:
Welche Bedingungen Sie bei Ihrem Förderansuchen beachten müssen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/kulturfrderantragallgemein/frderbedingungen/
Förderungskontrolle:
Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungskontrolle/
Fristen
-
Zuständige Stelle
Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Kontakt Abteilung Kultur:
6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
kultur@tirol.gv.at
Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter:
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/ ![]()
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für diesen Förderantrag benötigen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungen/brauchtumspflege/foerderung/
Kosten
Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
(gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die - Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).


