Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Förderantrag Schützenwesen

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Förderantrag Schützenwesen

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Allgemeine Information

Unter dem Überbegriff Schützenwesen wird prinzipiell unterschieden zwischen den Traditionsschützen, die im Bund der Tiroler Schützenkompanien organisiert sind, und den Sportschützen, deren Dachorganisation der Tiroler Schützenbund ist.

Die erste Gruppe wird von der Abteilung Kultur gefördert, für die zweite ist grundsätzlich die Abteilung Sport zuständig. Ausnahmen: Die Förderung von Schießständen fällt der Abteilung Sport zu, die Förderung von Trachten und erhaltungswürdigen Fahnen bei den Sportschützen fällt in die Kompetenz der Abteilung Kultur.

Die Ansuchen werden blockweise dreimal im Jahr (Februar, Juni, Oktober) bearbeitet. Diese können an die Abteilung Kultur, aber auch an den Bund der Tiroler Schützenkompanien gerichtet werden. Auslagen die älter sind als ein Jahr ab Einreichdatum des Ansuchens, können nicht mehr anerkannt werden. 

Voraussetzungen

Für den Förderbereich „Heimat- und Brauchtumspflege“, in den das Schützenwesen mitinbegriffen ist, gelten folgende Voraussetzungen:

http://www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/heimat-undbrauchtumspflege/ Externer Link

Förderbedingungen:

Welche Bedingungen Sie bei Ihrem Förderansuchen beachten müssen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/kulturfrderantragallgemein/frderbedingungen/ Externer Link

Förderungskontrolle:

Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungskontrolle/ Externer Link

 

Fristen

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Zuständige Stelle

Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung. 

Kontakt Abteilung Kultur:

6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
E-Mailkultur@tirol.gv.at 

Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter:

http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/ Externer Link

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für diesen Förderantrag benötigen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungen/brauchtumspflege/foerderung/

Kosten

Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das

  • Tiroler Kulturförderungsgesetz Externer Link (gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die 
  • Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).