Allgemeine Information
Der Kulturförderbereich richtet sich nach dem LIKUS – System (Länderinitiative Kulturstatistik). Dieses System listet zehn Fachbereiche auf, in denen Kulturförderungen möglich sind und nach dem Gesetz gewährt werden können.
Dies sind:
- Museen, Archive, Wissenschaft
- Baukulturelles Erbe – Denkmalschutz
- Heimat- und Brauchtumspflege
- Literatur, Schrifttum
- Musik
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst, Architektur
- Film, Video und Medienkunst
- Kulturinitiativen, Zentren
- Erwachsenenbildung
Voraussetzungen
Für den jeweiligen Förderungsbereich gelten folgende Voraussetzungen:
- Museen, Archive, Wissenschaft
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/museenarchivewissenschaft/
- Baukulturelles Erbe – Denkmalschutz
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/foerderung/
- Heimat- und Brauchtumspflege
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/heimat-undbrauchtumspflege/
- Literatur, Schrifttum
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/literaturschrifttum/
- Darstellende Kunst
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/darstellendekunst/
- Bildende Kunst, Architektur
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/bildendekunstfotoarchitektur/
- Film, Video und Medienkunst
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/filmvideomedienkunst/
- Kulturinitiativen, Zentren
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/kulturinitiativenzentren/
- Erwachsenenbildung
www.tirol.gv.at/buerger/kultur/kulturfoerderungen/erwachsenenbildung/
Förderbedingungen:
Welche Bedingungen Sie bei Ihrem Förderansuchen beachten müssen, finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/kulturfrderantragallgemein/frderbedingungen/
Förderungskontrolle:
Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie unter http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/foerderungskontrolle/
Fristen
-
Zuständige Stelle
Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Kontakt Abteilung Kultur:
6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
kultur@tirol.gv.at
Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter:
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/
Erforderliche Unterlagen
Jedem Förderantrag müssen bestimmte Beilagen/Unterlagen angefügt werden.
Welche Unterlagen dies sind, finden Sie unter den obigen Links zu der jeweiligen Förderung.
Kosten
Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
(gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die - Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).


