Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Kulturförderung allgemein

[ 

Kulturförderung allgemein

  ]

Allgemeine Information

Der Kulturförderbereich richtet sich nach dem LIKUS – System (Länderinitiative Kulturstatistik). Dieses System listet zehn Fachbereiche auf, in denen Kulturförderungen möglich sind und nach dem Gesetz gewährt werden können.

Dies sind:

  • Museen, Archive, Wissenschaft
  • Baukulturelles Erbe – Denkmalschutz
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Literatur, Schrifttum
  • Musik
  • Darstellende Kunst
  • Bildende Kunst, Architektur
  • Film, Video und Medienkunst
  • Kulturinitiativen, Zentren
  • Erwachsenenbildung

Fristen

-

Zuständige Stelle

Zuständig für Förderungen aus dem Bereich Kunst-, Kultur- und Wissenschaft ist die Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung. 

 

Kontakt Abteilung Kultur:

6020 Innsbruck, Leopold-Straße 3/4
(0) 512 508 3750, -3752 (Sekretariat)
(0) 512 508 3755
E-Mailkultur@tirol.gv.at 

 

Eine Auflistung über Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter finden Sie unter:

http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/mitarbeiter/ Externer Link

 

Erforderliche Unterlagen

Jedem Förderantrag müssen bestimmte Beilagen/Unterlagen angefügt werden.

Welche Unterlagen dies sind, finden Sie unter den obigen Links zu der jeweiligen Förderung.

Kosten

Der Förderantrag ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind das

  • Tiroler Kulturförderungsgesetz Externer Link (gemäß § 1 Tiroler Kulturförderungsgesetz 1979 fördert das Land Tirol die kulturelle Tätigkeit, soweit dies im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung liegt und sie im Land ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land steht) und die
  • Kulturförderungsrichtlinien (Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz).