Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Nachreichen von Unterlagen

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Nachreichen von Unterlagen

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Allgemeine Information

Wenn Sie bereits an eine Dienststelle der Tiroler Landesverwaltung mit einem Anbringen (Antrag, Anzeige, Beschwerde, Mitteilung, Förderansuchen etc.) herangetreten sind, können Sie dazu noch Unterlagen nachreichen.

Es kann auch sein, dass die Dienststelle zur Bearbeitung Ihres Anbringens weitere Unterlagen benötigt.

Fristen

Bei einem Verbesserungsauftrag im Verwaltungsverfahren müssen Sie die gesetzte Frist einhalten, andernfalls muss Ihr ursprüngliches Anbringen zurückgewiesen werden.

Sie können beim Nachreichen der Unterlagen auch technische Hilfsmittel verwenden (z.B. Telefax oder Online-Formular).

Kosten

Das Nachreichen von Unterlagen ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wichtigste Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991(AVG), BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 10/2004