Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Rechtfertigung

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Rechtfertigung

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Allgemeine Informationen

Im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren (also nicht bei der Erlassung einer Anonymverfügung oder Strafverfügung) muss die Behörde dem Beschuldigten Gelegenheit zur Rechtfertigung geben.

Dies kann durch die Ladung zu einer Vernehmung oder durch die Aufforderung zu einer schriftlichen Rechtfertigung erfolgen.

Voraussetzungen

Sie werden beschuldigt, eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben und wurden aufgefordert, sich dazu zu rechtfertigen.

Gemeinsam mit Ihrer Rechtfertigung sollten Sie der Behörde auch die zu Ihrer Verteidigung dienlichen Tatsachen und Beweismittel bekannt geben.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb der gesetzten Frist schriftlich oder beim Vernehmungstermin mündlich rechtfertigen.

Für eine schriftliche Rechtfertigung können Sie auch technische Hilfsmittel verwenden (z.B. Telefax oder Online-Formular).

Verfahrensablauf

Die Behörde hat Ihre Rechtfertigung zu beurteilen und Ihnen Parteiengehör zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu gewähren.

Kosten

Die Einbringung einer Rechtfertigung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Wichtigste Rechtsgrundlagen

§§ 40 ff Verwaltungsstrafgesetz 1991(VStG), BGBl. Nr. 52/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 117/2002

Zum Formular

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