Allgemeine Informationen
Ist es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Geldstrafe unverzüglich zu bezahlen, können Sie einen Antrag auf Teilzahlung oder angemessenen Zahlungsaufschub stellen.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse (insbesondere Ihre Sorgepflichten) angeben, damit über Ihren Antrag entschieden werden kann.
Fristen
Sie können den Antrag auf Teilzahlung oder angemessenen Zahlungsaufschub bis zu dem Zeitpunkt einbringen, an dem die Geldstrafe vollständig bezahlt oder eine allfällige Ersatzfreiheitsstrafe zur Gänze vollzogen wurde.
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Bei schriftlichen Anträgen können Sie auch technische Hilfsmittel verwenden (z.B. Telefax oder Online-Formular).
Zuständige Stelle
Sie müssen den Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einbringen.
Verfahrensablauf
Die Behörde hat die von Ihnen vorgebrachten Gründe zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Anzahl und Höhe der Raten oder den Zeitraum des Zahlungsaufschubes mit Bescheid festzusetzen.
Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Gründe müssen Sie die erforderlichen Unterlagen (z.B. Einkommensnachweis, Studienbestätigung, Nachweis des Arbeitslosengeldes, Kontoauszüge, etc.) vorlegen.
Kosten
Der Antrag auf Teilzahlung bzw. Zahlungsaufschub ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Wichtigste Rechtsgrundlage
§ 54b Abs. 3 Verwaltungsstrafgesetz 1991(VStG), BGBl. Nr. 52/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 117/2002


