· Der Antrag ist in elektronischer Form über die Homepage des Tiroler Wissenschaftsfonds (siehe die Homepage des Tiroler Wissenschaftsfonds [http://www.tirol.gv.at/wissenschaftsfonds] inklusive Projektbeschreibung sowie aller Beilagen [Kopien], beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung/Geschäftsstelle des Tiroler Wissenschaftsfonds, 6010 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9, einzubringen.
· Für die Antragstellung darf ausschließlich das in der Zeit vom 01.03.2011 bis 30.04.2011 bereit stehende E-Government-Antragsformular verwendet werden.
Verspätet eingebrachte Anträge sind ebenso wie verspätet nachgereichte Urkunden oder Stellungnahmen für das laufende Förderungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Gegen Entscheidungen des Beirates, des Geschäftsführers und der Geschäftsstelle ist im gesamten Förderungsverfahren ein Rechtsmittel nicht zulässig.


