Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]
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Baugrundstücke

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Baugrundstücke sind vor allem Grundstücke, die mit Gebäuden, mit Ausnahme von land- oder forstwirtschaftlichen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden, bebaut sind, und unbebaute Grundstücke, die im Flächenwidmungsplan als Bauland, als Vorbehaltsfläche oder als Sonderfläche (nicht Sonderflächen für Schipisten, für Hofstellen, für landwirtschaftliche Intensivtierhaltung, für Austraghäuser und für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude) gewidmet sind. Beim Erwerb z.B. des Eigentums, eines Baurechtes, Fruchtnießungsrechtes, Gebrauchsrechtes, u.a. an einem Baugrundstück bedarf es einer persönlichen Erklärung des Erwerbers, dass kein Freizeitwohnsitz geschaffen werden soll.

Ein unbebautes Grundstück ist grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren zu bebauen.

Auf Antrag  des Rechtserwerbers kann diese Frist, bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen einmalig verlängert werden. Dabei ist wesentlich, dass der Antrag auf Baufristverlängerung vor dem Ablauf dieser Frist bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen ist. Eine nicht fristgerechte Bebauung ist von der Grundverkehrsbehörde mit Bescheid festzustellen. Nach Rechtskraft dieses Bescheides, stellt dieser Bescheid einen Exekutionstitel gem. § 352 der Exekutionsordnung dar. Das unbebaut gebliebene Grundstück kann in der Folge gerichtlich versteigert werden.

Es bestehen Ausnahmen von der Erklärungspflicht u.a. für bestimmte Erben und Vermächtnisnehmer (gesetzliche Erben), nahe Familienangehörige, Rechtserwerbe im Zuge eines Aufteilungsverfahrens nach Auflösung einer Ehe und bei Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft sowie bei Rechtserwerben von bestimmten "genehmigten Freizeitwohnsitzen".