Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Rechtserwerbe durch Ausländer

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Rechtserwerbe durch Ausländer

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Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken oder von Baugrundstücken darf der Rechtserwerb durch einen Ausländer staatspolitischen Interessen nicht widersprechen und muss ein öffentliches Interesse am Rechtserwerb, insbesondere in wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Hinsicht bestehen. Vgl. zur Gleichstellung von Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten die Titelseite.  Für Schweizer Staatsangehörige bestehen Sonderregelungen, die jedoch nicht für Gesellschaften gelten.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestehen insbesondere für Rechtserwerbe bestimmter Erben und Vermächtnisnehmer (gesetzliche Erben) sowie für Rechtserwerbe im Aufteilungsverfahren nach Auflösung einer Ehe.

Anzeige gemäß § 23 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 (doc 42 KB)