Eine Information der Lebensmittelaufsicht Tirol für Bäcker, Konditoren, Lebensmittelhändler, das Gastgewerbe, Bauernmärkte, Würstelstände und Zeltfeste
Seit 1. März 1999 ist die Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft. Die Lebensmittelaufsicht Tirol möchte mit diesen Informationen, die "branchenspezifisch" als "Download" zur Verfügung stehen, eine Hilfestellung für die Praxis geben. Diese Verordnung ist nämlich für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern, verpacken, befördern oder verkaufen bindend, sofern nicht spezielle Hygieneverordnungen zutreffen.
Download 1 (
121 KB) für Bäcker und Konditoren
Download 2 (
194 KB) für Lebensmitteleinzelhandel
Download 3 (
212 KB) für Gastgewerbe
Download 4 (
27 KB) für Marktstände, nichtständige Bauernmärkte, mobile Verkaufsfahrzeuge und Hofläden
Download 5 (
7 KB) für Würstel- und Imbißstände
Download 6 (
34 KB) für Veranstaltungen im Freien, in Zelten und dergleichen
Die Lebensmittelhygieneverordnung setzt einen besonderen Schwerpunkt mit den neuen Bestimmungen über die ausgeweitete Verpflichtung der Gewerbetreibenden zur Durchführung von Eigenkontroll- und -überwachungsmaßnahmen, wodurch speziell gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel für den Verbraucher im Produktionsprozeß systematisch erfaßt und ausgeschlossen werden sollen. Darüber hinaus werden die Betriebe verpflichtet, alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, in Fragen der Lebensmittelhygiene zu schulen.


