Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Produktionshygiene - Ei

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Produktionshygiene - Ei

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Die Geflügelhygieneverordnung 2000, BGBl. II Nr. 243/2000, legt die Hygiene- und Gesundheitsanforderungen an die Geflügelbetriebe fest. Den Wortlaut dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS) Externer Link.

Diese Verordnung zielt aber vor allem auf die Schaffung von salmonellenfreien Geflügelmastbetrieben ab. Für Legehennenbetriebe gilt darüberhinaus die Wahrung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Erzeugung des Lebensmittels Ei.

 

In diesem Zusammenhang bietet die Veterinärbehörde eine kostengünstige Reihenuntersuchung auf Salmonella enteritidis - Antikörper an. Im Rahmen der Aufforderung zur Durchführung dieser Untersuchung werden die Betriebe mit einem Merkblatt (doc 12 KB) über Maßnahmen zur Erhaltung der Salmonellenfreiheit von Legehennenherden aufgeklärt.

 

Betriebe, in denen Antikörper gegen Salmonella enteritidis nachgewiesen werden und wo somit das Vorliegen einer Salmonelleninfektion angenommen werden muß, werden hinsichtlich der Sanierung beraten. (doc 11 KB)