Die Geflügelhygieneverordnung 2000, BGBl. II Nr. 243/2000, legt die Hygiene- und Gesundheitsanforderungen an die Geflügelbetriebe fest. Den Wortlaut dieser Verordnung finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS)
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Diese Verordnung zielt aber vor allem auf die Schaffung von salmonellenfreien Geflügelmastbetrieben ab. Für Legehennenbetriebe gilt darüberhinaus die Wahrung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Erzeugung des Lebensmittels Ei.
In diesem Zusammenhang bietet die Veterinärbehörde eine kostengünstige Reihenuntersuchung auf Salmonella enteritidis - Antikörper an. Im Rahmen der Aufforderung zur Durchführung dieser Untersuchung werden die Betriebe mit einem Merkblatt (
12 KB) über Maßnahmen zur Erhaltung der Salmonellenfreiheit von Legehennenherden aufgeklärt.
Betriebe, in denen Antikörper gegen Salmonella enteritidis nachgewiesen werden und wo somit das Vorliegen einer Salmonelleninfektion angenommen werden muß, werden hinsichtlich der Sanierung beraten. (
11 KB)


