Der Bereich Milchhygiene ist durch die Milchhygieneverordnung, BGBl Nr. 897/1993 i.d.F. des Gesetzes BGBl II Nr. 278/2002, geregelt. Den Wortlaut dieser Verordnung können Sie aus dem Rechtsinformationssystem
herunterladen.
Die Einhaltung der Tiergesundheitsvorschriften (siehe Anhang A Kapitel I der Milchhygieneverordnung) unterliegt der amtstierärztlichen Kontrolle.
Hier können Sie sich ein Merkblatt (
12 KB) über die Anforderungen an Erzeugerbetriebe (Milchviehbetriebe) sowie eine Checkliste (
14 KB) für die Überprüfung von Erzeugerbetrieben ausdrucken.
Hinweise über die Hygienevorschriften für Be- und Verarbeitungsbetriebe sowie für Milchviehbetriebe, die Milch und Milchprodukte direkt vermarkten, erhalten Sie auf den Webseiten der Lebensmittelaufsicht.


