Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]
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Adoption

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Die Leistungen der Jugendwohlfahrt auf dem Gebiet der Adoption von Kindern

 Beratung

  • rechtliche Information (gesetzliche Voraussetzungen, erforderliche Dokumente etc.)
  • fachliche Beratung "abgebender Mütter" auch schon während der Schwangerschaft
  • allgemeine, umfassende Fachberatung zum Thema Adoption (inhaltlich) für "abgebende" Mütter / Eltern und Bewerber für ein Adoptivkind
  • Information für Adoptierte zu Fragen betreffend "Suche nach den leiblichen Eltern"

Information 

  • Inkognitoadoption: Den leiblichen Eltern sind die Adoptiveltern nicht konkret bekannt.
  • Offene Adoption: Den leiblichen Eltern sind die Adoptiveltern bekannt; die Adoptiveltern lassen Kontakte zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern freiwillig zu.
  • Adoption durch einen Stiefelternteil: Ein Ehepartner adoptiert das leibliche Kind des anderen.

Vermittlung

  • Zur Adoptionsvermittlung sind nur die Jugendwohlfahrtsreferate der Bezirksverwaltungsbehörden und die von der Landesregierung bescheidmäßig anerkannten (zugelassenen) Vereine berechtigt.
  • Vormerkungen und Eignungsabklärungen von Ehepaaren, die ein Kind adoptieren wollen, werden vorgenommen.

Begutachtung

  • in gerichtlichen Bewilligungsverfahren (das Gericht hat das zuständige Jugendwohlfahrtsreferat anzuhören); z.B. bei Adoptionsverträgen die ohne Mitwirkung des Jugendwohlfahrtsreferates als gesetzlicher Vertreter des Kindes erfolgen.
  • Begutachtung von Bewerbern um ein Adoptivkind für ein anderes Jugendwohlfahrtsreferat oder eine andere zuständige offizielle Stelle.

Durchführung

  • Beantragung der gerichtlichen Bewilligung der Adoption als gesetzlicher Vertreter, z.B. im Rahmen einer besonderen Sachwalterschaft, des Kindes.
  • Wenn notwendig, Einbringung von Rechtsmitteln (Rekursen) gegen ab- oder zurückweisende Gerichtsbeschlüsse.

Nachbetreuung

  • Weitere Beratung ist auf freiwilliger Basis durch SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt ist möglich.