Alkohol und Tabak
An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabak für den persönlichen Gebrauch nicht weitergegeben werden.
An Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen gebrannte alkoholische Getränke (Schnäpse, Branntwein, Rum, Whisky und dergleichen) für den persönlichen Gebrauch nicht weitergegeben werden.


