Aus Anlaß einer Trennung oder Ehescheidung
von Eltern sind Regelungen bezüglich der Obsorge sowie der persönlichen Kontakte - Besuchsregelung - des nicht obsorgeberechtigten Elternteils notwendig.
Das Jugendwohlfahrtsreferat wird in diesen Angelegenheiten vom jeweiligen Pflegschaftsgericht um Überprüfung und Abklärung der Situation - im Hinblick auf das Wohl der Kinder - sowie um Abgabe einer Stellungnahme ersucht. Zum Teil erstreckt sich dieses Ersuchen auch auf die "Anhörung" der Kinder und Jugendlichen.
Darüber hinaus bietet die Jugendwohlfahrt - auch schon vor der Trennung oder Scheidung
- Information
- Beratung
- Begleitung
für betroffene Familien an.
Unter gewissen Voraussetzungen sind weitere Hilfen und Unterstützungen - im Rahmen der allgemeinen Beratung oder der Erziehungshilfen - zum Wohl der von Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder möglich.


