Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Tierseuchenbekämpfung / Untersuchung

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Tierseuchenbekämpfung / Untersuchung

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Hunde und Katzen, die einen Menschen verletzt (nicht nur gebissen) haben, sind zweimal tierärztlich zu untersuchen. Über das Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen stellt der Tierarzt eine Bestätigung aus, die dem Gendarmerieposten vorgelegt werden muß, bei dem die Verletzung zur Anzeige gelangt ist. Den Formularvordruck (rtf 12 KB) können Sie sich auf Ihre Festplatte herunterladen.


1. Untersuchung:

Die erste Untersuchung sollte möglichst am Tag der Verletzung erfolgen.

2. Untersuchung:
Die zweite Untersuchung am 10. Tag nach der Verletzung.

 
Bei anstandslosem zweiten Befund kann eine eventuell eingeleitete Tollwutimpfung des betroffenen Menschen abgebrochen werden.

Hunde und Katzen, die einen Menschen verletzt haben, sind abzusondern und unter tierärztliche Beobachtung zu stellen. Die einzuhaltenden Richtlinien (doc 12 KB). können Sie sich herunterladen.

Diese Maßnahmen dienen der Tierseuchenbekämpfung und sollen die Übertragung der Zoonose (Tollwut auf Menschen) wirksam verhindern.