Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Tierparks / Gehege / Zoos

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Tierparks / Gehege / Zoos

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Tierparks, Gehege und Zoos unterliegen der Verordnung über die Haltung von Tieren in Gehegen, Tierparks und Zoos, LGBl. Nr. 97/2002. Den genauen Wortlaut dieser Verordnung finden Sie hier (pdf 104 KB).

 

Für die gehaltenen Tiere ist ein Bestandsregister zu führen (Tierart, Rasse, Geschlecht, besondere Kennzeichen, Herkunft und Abgang der Tiere mit Name und Adresse des Übergebers bzw. Übernehmers, Datum der Zu- und Abgänge, Behandlungen, Geburten, Todesfälle usw. ).

 

Werden in einem Tierpark bzw. Gehege jagdbare Tiere im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes gehalten, sind diese Haltungen bewilligungspflichtig. Haltungen im Rahmen der Landwirtschaft sind von dieser Bewilligungspflicht ausgenommen. Auskunft über Antragsunterlagen und Bewilligung erhalten Sie in den Webseiten des Bezirksjagdreferates.

 

Der Betrieb eines Tierparks sowie dessen wesentliche Änderungen sind der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich anzuzeigen (Standort, räumliche Verhältnisse, gehaltene Tierarten, verantwortliche Person). Hier (doc 36 KB) finden Sie den Vordruck für die Durchführung dieser Anzeige.

 

Der Betrieb eines Zoos sowie dessen wesentliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bewilligung der Behörde.

 

Wertvolle Fachinformation zum Thema Wildtierhaltung finden Sie hier (pdf 77 KB) und in den Webseiten des Schweizerischen Bundesamtes für Veterinärwesen.