Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Das Öster. Tiertransportgesetz

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Das Öster. Tiertransportgesetz

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Folgende Dokumente müssen bei einem Tiertransport mitgeführt werden:

  • Betreuungsnachweis (Sachkundenachweis)
    (Formular siehe Anlage der Tiertransport - Ausbildungsverordnung - TG - AV, BGBl. Nr. 427/1995 im Rechtsinformationssystem )
  • Transportbescheinigung
    (Formular siehe Anlage der Tiertransport - Bescheinigungsverordnung, BGBl. Nr. 129/1995, im Rechtsinformationssystem )

 
Bei grenzüberschreitenden Tiertransporten sind zusätzlich vorgeschrieben

  • Transportplan
    Formular siehe Anhang II Kapitel 8 der Richtlinie 91/628/EWG geändert durch die Richtlinie 95/29/EWG im Rechtsinformationssystem )
  • Gesundheitszeugnis