Voraussetzungen für die ERSTAUSSTELLUNG der Tiroler FISCHEREINAMENSKARTE
- Ansuchen des Fischereiausübungsberechtigten;
- Zahlungsbestätigung über den geleisteten Fischereiverbandsbeitrag
- einwandfreier Leumund (Strafregisteranfrage wird von der Behörde durchgeführt)
- Bestätigung der Unterweisung vom Fischereiverband;
Oder - gültige Fischereikarte des entsprechenden Bundeslandes;


