Die Jagdkarte hat jene Bezirksverwaltungsbehörde auszustellen, in deren Bereich der Antragsteller den ordentlichen Wohnsitz hat; hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Tirol, jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Voraussetzungen für die ERSTAUSSTELLUNG der Tiroler Jagdkarte
Wohnsitz im Bezirk Innsbruck-Land
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Vollendetes 18. Lebensjahr
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Zeugnis der positiv abgelegten Jagdprüfung
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Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde
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einwandfreier Leumund (Strafregisteranfrage wird von der Behörde durchgeführt)
Wohnsitz in einem anderen Bundesland/Ausübung der Jagd im Bezirk Innsbruck-Land
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Vollendetes 18. Lebensjahr
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gültige Jagdkarte des entsprechenden Bundeslandes;
* oder Vorlage eines Zeugnisses über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung;
* oder Vorlage von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller während der
letzten 10 Jahre wenigstens durch drei aufeinander folgende Jahre eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundesland besessen hat; -
Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde
Wohnsitz außerhalb von Österreich
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Vollendetes 18. Lebensjahr
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durch Vorlage von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich hat, im Besitz einer Jagdberechtigung jenes Staates ist, in dem sein Hauptwohnsitz liegt;
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Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde


