Die Jagdkarte hat jene Bezirksverwaltungsbehörde auszustellen, in deren Bereich der Antragsteller den ordentlichen Wohnsitz hat; hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Tirol, jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Beizubringende Unterlagen für die ERSTAUSSTELLUNG der Tiroler Jagdkarte
Wohnsitz im Bezirk Innsbruck-Land
- Zeugnis der positiv abgelegten Jagdprüfung
- Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde
- 1 Foto
- Kosten von € 101,--
*€ 51,-- (= Mitgliedsbeitrag und Jagdhaftpflichtversicherung, die an den Tiroler Jägerverband überwiesen werden)
*€ 50,-- (Verwaltungsabgabe)
Wohnsitz in einem anderen Bundesland/Ausübung der Jagd im Bezirk Innsbruck-Land
- gültige Jagdkarte des entsprechenden Bundeslandes;
*oder Vorlage eines Zeugnisses über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Jagdprüfung;
*oder Vorlage von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller während der letzten 10 Jahre wenigstens durch drei aufeinander folgende Jahre eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundesland besessen hat; - Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde
- 1 Foto;
- Kosten: € 101,--
Wohnsitz außerhalb von Österreich
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich hat, im Besitz einer Jagdberechtigung jenes Staates ist, in dem sein Hauptwohnsitz liegt;
- 1 Foto
- Kosten: € 101,--
- Erste Hilfe-Nachweis oder Führerschein, der nach 1974 ausgestellt wurde


