Ausgesprochen!

Schlag auf Schlag

Gestern in der Schule redet mich einer aus der Nachbarklasse mega blöd an, weil ich noch ein bisschen müde aus der Wäsche schau. Und ja, die Haare standen mir echt noch zu Berge. Ob mich den ein Schlagerl gestreift hätte, fragt er und lacht mich noch aus, weil ich nicht weiß, was er meint. Als die Julia mit einem Piercing in der Nase dahergekommen... [mehr...]

Jungjägerprüfung 2012

[ Kontakt ]

AdresseGilmstraße 2
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 5344
Fax+43 (0)512 5344 5005

[ Formulare ]

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Jungjägerprüfung 2012

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Das Anmeldeformular ist ordnungsgemäß und gut leserlich auszufüllen. Die Adresse ist durch die Wohnsitzgemeinde auf dem Anmeldeformular zu bestätigen bzw. ist eine aktuelle Meldebestätigung, sowie eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. Nichtösterreichische Staatsangehörige müssen glaubhaft machen, dass sie im Verwaltungsbezirk Innsbruck-Land die Jagd ausüben wollen (Bestätigung eines Jagdausübungsber., Jagdleiter) und haben einen Strafregisterauszug des Heimatstaates beizulegen.

Die ausgefüllten Anmeldeformulare werden im Zuge des Jungjägerkurses am 02.03.2012 von Frau Nagiller (Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Tel. 0512/5344-5041) entgegengenommen. Der letzte Abgabetermin für die Anmeldung ist der 05.03.2012. Der Antrag um Zulassung zur Prüfung ist bei jener Bezirksverwaltungsbehörde abzugeben, wo der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Weiters werden die Termine für Probe- bzw. Prüfungsschießen sowie für die theoretische Prüfung wie folgt bekannt gegeben:

Probeschießen am Schießstand Zirl          24.03.2012
Prüfungsschießen am Schießstand Zirl     14.04.2012 (ab 08.30 Uhr)
Theoretische Prüfung                               16.04.-29.04.2012 und 23.04 - 27.04.2012

Sollten Sie an einem der Tage für die theoretische Prüfung (beruflich) verhindert sein, werden Sie ersucht, diese Tage bereits am Anmeldeformulars einzutragen (auch Wunschtermine), damit dies bei der Einteilung berücksichtigt werden kann. Der genaue Tag bzw. Zeitpunkt sowohl für das Prüfungsschießen als auch für die theoretische Prüfung wird Ihnen noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Eine Änderung der festgelegten Prüfungstermine nach diesem Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.

Die anfallenden Gebühren (Stempelgebühren für Antrag, Prüfungsgebühren, Schießstandgebühren – ca. € 107--) werden Ihnen gleichzeitig mit der Termin-einteilung für das Prüfungsschießen und theoretischen Prüfung bekannt gegeben und sind mittels Zahlschein auf jeden Fall spätestens 1 Woche vor dem Prüfungsschießen an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zu überweisen.