Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Passgesetznovelle

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A-6500 Landeck
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Passgesetznovelle

  ]

Die Passgesetznovelle 2001 sieht vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörde die Bürgermeister zur Vornahme bestimmter passrechtlicher Amtshandlungen im Zusammenhang mit Reisepässen und Personalausweisen ermächtigen können.

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die vorzulegenden Dokumente bei bestimmten passrechtlichen Amtshandlungen gegeben werden:

Diese Seiten sind für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden bestimmt. (Bitte besonders die Gebühren beachten)

Alter Reisepass oder Personalausweis von der Bezirkshauptmannschaft:

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • 1 neues Foto
  • bei abgelaufenem Reisepass/Personalausweis (länger als 5 Jahre) - Staatsbürgerschaftsnachweis

Ausstellung Reisepass oder Personalausweis durch Namensänderung:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis nach neuem Namen
  • alter Reisepass
  • Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid
  • 1 neues Foto

Bei Änderung des Namens nicht durch Heirat:

  • Namensänderung mit Rechtskraft des Bescheides

Ausstellung Reisepass oder Personalausweis für Kinder:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis!
  • 1 neues Foto
  • Kind ab 10 Jahre muss bei der Antragstellung anwesend sein und selbst unterschreiben
  • Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters; auszuweisen mit Reisepass/Personalausweis/Führerschein

Falls ein Kind im Reisepass oder Personalausweis der Eltern eingetragen ist, werden diese Dokumente benötigt, um das Kind herauszustreichen (Doppelführung).

Möglichkeiten der Zustimmung:

  • Ehe aufrecht - Vater oder Mutter kann Zustimmung erteilen
  • Ehe geschieden - Obsorgeberechtigter muss Zustimmung erteilen und Pflegschaftsbeschluss mit Rechtskraft oder eine Amtsbestätigung beilegen
  • lediges Kind - Zustimmung kann nur Mutter erteilen
  • bei Adoptivkind wird der Adoptionsvertrag benötigt
  • bei Pflegekinder - Zustimmung von der Jugendwohlfahrt erforderlich

Einbürgerung:

  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde (Übersetzung - nicht z.B. türkischer Personalausweis als Geburtsurkunde verwenden)
  • Verleihungsbescheid (bis zu 1 Jahr gültig)
  • bei Frauen: Heiratsurkunde oder Heiratsbuch bei ehemaligen türkischen Staatsbürgern
  • 1 neues Foto

Zweitpass:

  • 1 neues Foto und Identität
  • Bestätigung (Begründung zwecks Zweitpassantrag, z.B. durch die Firma)
  • Gültigkeit: private Zwecke - 3 Jahre
                  berufliche Zwecke - 5 Jahre


Neuausstellung wegen Verlust bzw. Diebstahl:

  • 1 neues Foto
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Identität muss nachgewiesen werden (z.B. Führerschein)
  • oder Identitätszeuge (Familienangehöriger, der sich mit Reisepass/Personalausweis/Führerschein ausweisen muss)

Kindeintragung:

  • Reisepass (gültig)
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • bei außerehelichen Kindern muss die Zustimmung des/der Obsorgeberechtigen (persönlich anwesend, auszuweisen durch RP/PA/FS), sowie die Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden

weitere mögliche Fehlerquellen:

  • Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein, eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben und nicht selbstklebend sein
  • Name bei Fotobestätigung beifügen
  • Urkunden in Kopie
  • Fehlen der zweiten Seite des Antrages
  • Fehlen der Größe oder der besonderen Kennzeichen
  • Fehlen des Reisepasses der Eltern bei Streichung der Kinder
  • Fehlen des Scheidungsbeschlusses
  • Vorlage eines eigenen Staatsbürgerschaftsnachweises
  • Verwendung unrichtiger Antragsformulare (beispielsweise Passantrag statt Änderungsformular
  • Überweisung unrichtiger Geldbeträge
     

Achtung wichtig! Achtung wichtig! Achtung wichtig! Achtung wichtig!

G e b ü h r e n


Es wird den Gemeinden empfohlen, die eingehobenen Geldbeträge direkt der Bezirkshauptmannschaft Landeck zu überweisen, um möglichen Komplikationen hinsichtlich der Übersendung von Bargeld zu vermeiden.

 

Reisepass

69,90

Personalausweis

56,70

Kindeintragung:

26,30

sonst. Änderungen:

26,30