Die Passgesetznovelle 2001 sieht vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörde die Bürgermeister zur Vornahme bestimmter passrechtlicher Amtshandlungen im Zusammenhang mit Reisepässen und Personalausweisen ermächtigen können.
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die vorzulegenden Dokumente bei bestimmten passrechtlichen Amtshandlungen gegeben werden:
Diese Seiten sind für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden bestimmt. (Bitte besonders die Gebühren beachten)
Alter Reisepass oder Personalausweis von der Bezirkshauptmannschaft:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- 1 neues Foto
- bei abgelaufenem Reisepass/Personalausweis (länger als 5 Jahre) - Staatsbürgerschaftsnachweis
Ausstellung Reisepass oder Personalausweis durch Namensänderung:
- Staatsbürgerschaftsnachweis nach neuem Namen
- alter Reisepass
- Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid
- 1 neues Foto
Bei Änderung des Namens nicht durch Heirat:
- Namensänderung mit Rechtskraft des Bescheides
Ausstellung Reisepass oder Personalausweis für Kinder:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis!
- 1 neues Foto
- Kind ab 10 Jahre muss bei der Antragstellung anwesend sein und selbst unterschreiben
- Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters; auszuweisen mit Reisepass/Personalausweis/Führerschein
Falls ein Kind im Reisepass oder Personalausweis der Eltern eingetragen ist, werden diese Dokumente benötigt, um das Kind herauszustreichen (Doppelführung).
Möglichkeiten der Zustimmung:
- Ehe aufrecht - Vater oder Mutter kann Zustimmung erteilen
- Ehe geschieden - Obsorgeberechtigter muss Zustimmung erteilen und Pflegschaftsbeschluss mit Rechtskraft oder eine Amtsbestätigung beilegen
- lediges Kind - Zustimmung kann nur Mutter erteilen
- bei Adoptivkind wird der Adoptionsvertrag benötigt
- bei Pflegekinder - Zustimmung von der Jugendwohlfahrt erforderlich
Einbürgerung:
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde (Übersetzung - nicht z.B. türkischer Personalausweis als Geburtsurkunde verwenden)
- Verleihungsbescheid (bis zu 1 Jahr gültig)
- bei Frauen: Heiratsurkunde oder Heiratsbuch bei ehemaligen türkischen Staatsbürgern
- 1 neues Foto
Zweitpass:
- 1 neues Foto und Identität
- Bestätigung (Begründung zwecks Zweitpassantrag, z.B. durch die Firma)
- Gültigkeit: private Zwecke - 3 Jahre
berufliche Zwecke - 5 Jahre
Neuausstellung wegen Verlust bzw. Diebstahl:
- 1 neues Foto
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Identität muss nachgewiesen werden (z.B. Führerschein)
- oder Identitätszeuge (Familienangehöriger, der sich mit Reisepass/Personalausweis/Führerschein ausweisen muss)
Kindeintragung:
- Reisepass (gültig)
- Geburtsurkunde vom Kind
- bei außerehelichen Kindern muss die Zustimmung des/der Obsorgeberechtigen (persönlich anwesend, auszuweisen durch RP/PA/FS), sowie die Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden
weitere mögliche Fehlerquellen:
- Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein, eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben und nicht selbstklebend sein
- Name bei Fotobestätigung beifügen
- Urkunden in Kopie
- Fehlen der zweiten Seite des Antrages
- Fehlen der Größe oder der besonderen Kennzeichen
- Fehlen des Reisepasses der Eltern bei Streichung der Kinder
- Fehlen des Scheidungsbeschlusses
- Vorlage eines eigenen Staatsbürgerschaftsnachweises
- Verwendung unrichtiger Antragsformulare (beispielsweise Passantrag statt Änderungsformular
- Überweisung unrichtiger Geldbeträge
Achtung wichtig! Achtung wichtig! Achtung wichtig! Achtung wichtig!
G e b ü h r e n
Es wird den Gemeinden empfohlen, die eingehobenen Geldbeträge direkt der Bezirkshauptmannschaft Landeck zu überweisen, um möglichen Komplikationen hinsichtlich der Übersendung von Bargeld zu vermeiden.
| Reisepass | € | 69,90 |
| Personalausweis | € | 56,70 |
| Kindeintragung: | € | 26,30 |
| sonst. Änderungen: | € | 26,30 |


