Die Jugendwohlfahrt bietet rechtliche sowie sozialpsychologische
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für betroffene Familien an.
Wenn sich eheliche oder uneheliche Eltern, die getrennt leben, über den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil (Besuchsrecht) nicht einigen können oder diesbezügliche Beratung, Vermittlung, Unterstützung oder Begleitung brauchen, können sie sich an die SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrtsreferate wenden.
Unter gewissen Voraussetzungen sind weitere Hilfen und Unterstützungen - im Rahmen der allgemeinen Beratung oder der Erziehungshilfen für betroffene Kinder und deren Familien möglich.



