Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Hilfen zur Erziehung

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Unterstützung der Erziehung
(§ 13 TJWG)

 Wichtige Merkmale der Unterstützung der Erziehung sind

  • das Kind bzw. der(die) Jugendliche(r) bleibt in der Familie
  • die Familie wird durch SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen oder andere Fachkräfte beraten und gefördert

 
Volle Erziehung

(§ 14 TJWG)

Können die familiären Probleme durch Unterstützung der Erziehung nicht bewältigt werden, ist es möglich, dass das Kind (der/die Jugendliche) eine kürzere oder längere Zeit in einer Pflegefamilie, Wohngemeinschaft, einem Heim Externer Link, im SOS-Kinderdorf Externer Link oder einer anderen Form stationärer Einrichtung lebt. Dabei wird der Jugendwohlfahrtsträger von den Eltern oder vom Gericht mit der Pflege und Erziehung des Kindes/Jugendlichen betraut.

Wichtige Merkmale der vollen Erziehung sind:

  • der/die Minderjährige kommt aus seiner bisherigen Familie heraus
  • es erfolgt eine Fremdunterbringung

Hilfen zur Erziehung kommen in der Regel durch Vereinbarung zwischen Eltern und Referat für Jugendwohlfahrt, in besonderen Fällen durch Anordnung des Gerichtes zustande.