Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Jugendgerichtshilfe

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Jugendgerichtshilfe

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Grundlage für ein gerichtliches Strafverfahren gegen junge Menschen ist das Jugendgerichtsgesetz.

Beim Jugendgerichtswesen geht es vor allem um eine Erziehungswirkung. Die Straffälligkeit Jugendlicher soll zurückhaltend und möglichst schon im Vorfeld des Strafprozesses konstruktiv, zB. durch einen Außergerichtlichen Tatausgleich bereinigt werden.

 

Leistungen des Jugendwohlfahrtsreferates in diesem Bereich 

Informieren: Jugendliche und/oder deren Eltern über die Rechtslage, Hilfsmöglichkeiten, Außergerichtlichen Tatausgleich, Bewährungshilfe, andere (spezielle) Beratungsstellen

Begleiten: die Jugendlichen als Vertrauensperson, zB. bei der Einvernahme durch die Polizei oder Gendarmerie

Anbieten: Hilfe durch Beratungsdienste der Jugendwohlfahrt

Gewähren: Hilfen zur Erziehung der Jugendwohlfahrt

Berichten: dem Gericht über die Entwicklung, die familiären und persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen

Beantragen: besonderer Reaktionen, die dem Gericht in einer Jugendstrafsache möglich sind

Anregen: wie zB. Einstellung oder vorläufige Einstellung des Verfahrens, Überprüfung der geistigen Reife, Anordnung von Hilfen zur Erziehung, Bewährungshilfe etc.