Grundlage für ein gerichtliches Strafverfahren gegen junge Menschen ist das Jugendgerichtsgesetz.
Beim Jugendgerichtswesen geht es vor allem um eine Erziehungswirkung. Die Straffälligkeit Jugendlicher soll zurückhaltend und möglichst schon im Vorfeld des Strafprozesses konstruktiv, zB. durch einen Außergerichtlichen Tatausgleich bereinigt werden.
Leistungen des Jugendwohlfahrtsreferates in diesem Bereich
Informieren: Jugendliche und/oder deren Eltern über die Rechtslage, Hilfsmöglichkeiten, Außergerichtlichen Tatausgleich, Bewährungshilfe, andere (spezielle) Beratungsstellen
Begleiten: die Jugendlichen als Vertrauensperson, zB. bei der Einvernahme durch die Polizei oder Gendarmerie
Anbieten: Hilfe durch Beratungsdienste der Jugendwohlfahrt
Gewähren: Hilfen zur Erziehung der Jugendwohlfahrt
Berichten: dem Gericht über die Entwicklung, die familiären und persönlichen Verhältnisse der Jugendlichen
Beantragen: besonderer Reaktionen, die dem Gericht in einer Jugendstrafsache möglich sind
Anregen: wie zB. Einstellung oder vorläufige Einstellung des Verfahrens, Überprüfung der geistigen Reife, Anordnung von Hilfen zur Erziehung, Bewährungshilfe etc.


