Was ist unser gesetzlicher Auftrag?
- Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
- Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten und
- Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen
Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?
- Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
- Personen, welche in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.
Bei Informationen über eine Gefährdung des Wohles eines Kindes/Jugendlichen erfolgt eine umfassende Abklärung der Lebenssituation der(s) betroffenen Minderjährigen und es werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Informationen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Für Angehörige eines medizinischen Gesundheitsberufes, für in der Jugendwohlfahrt tätige oder beauftragte Personen, sowie für Ärzte steht ein Formular zur Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung an den Jugendwohlfahrtsträger zur Verfügung.
Formulare
Meldungen an den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 37 Abs. 2 JWG (
36 KB)
Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 54 Abs. 6 Ärztegesetz (
32 KB)


