Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Kinderschutz

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Was ist unser gesetzlicher Auftrag?

  • Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
  • Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten und
  • Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen

Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?

  • Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
  • Personen, welche in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.

Bei Informationen über eine Gefährdung des Wohles eines Kindes/Jugendlichen erfolgt eine umfassende Abklärung der Lebenssituation der(s) betroffenen Minderjährigen und es werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet.

Informationen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.


Für Angehörige eines medizinischen Gesundheitsberufes, für in der Jugendwohlfahrt tätige oder beauftragte Personen, sowie für Ärzte steht ein Formular zur Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung an den Jugendwohlfahrtsträger zur Verfügung.

Formulare
Meldungen an den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 37 Abs. 2 JWG (doc 36 KB)
Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 54 Abs. 6 Ärztegesetz (doc 32 KB)