Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]
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Obsorge

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Unter dem Begriff Obsorge versteht man die Gesamtheit der Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.

Die Obsorge umfasst die

  • Pflege und Erziehung einschließlich der gesetzlichen Vertretung, wie etwa Wahrung der Gesundheit, Förderung des Kindes, Vornamensbestimmung, Schulwahl, Vertetung des Kindes vor Gericht
  • Verwaltung des Vermögens des Kindes einschließlich der gesetzlichen Vertetung, soweit Vermögen vorhanden ist.

Die Obsorge bei einem ehelich geborenen Kind haben die Eltern, wobei beide Elternteile gleichberecht sind. Jeder Elternteil kann in der Regel selbständig das Kind vertreten.

Nach der Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern weiterhin aufrecht, sofern sich die Eltern einigen, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Anderenfalls hat das Pflegschaftsgericht nur einen Elternteil mit der Obsorge zu betrauen.

Die Obsorge bei einem unehelich geborenen Kind hat die Mutter alleine. Sie hat damit auch die gesetzliche Vertretung für ihr Kind, sofern nicht die Eltern gemeinsam die Obsorge beantragen. Ist die Mutter minderjährig, so hat sie nur das Recht, ihr Kind zu pflegen und zu erziehen, während die gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung dem Referat für Jugendwohlfahrt (Jugendamt) bis zur Volljährigkeit der Mutter zustehen, sofern nicht das Gericht eine andere Entscheidung trifft.