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Pflegefamilie

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Pflegeeltern

Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes? Sie wollen wissen, wo Sie sich konkret informieren können, um zu erfahren, wie Sie Pflegeeltern werden? Wenden Sie sich bitte für ein Erstgespräch an die Jugendwohlfahrt Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Je nach Aufgabenstellung gibt es unterschiedliche Formen von Pflegeverhältnissen. Es kann vorübergehend, oder für dauernd geplant sein.

Das Jugendwohlfahrtsreferat sucht und vermittelt Pflegefamilien für Kinder und berät und begleitet die Pflegeeltern. In die Beratungsarbeit der Jugendwohlfahrt werden auch die leiblichen Eltern einbezogen. Die Vermittlung von Pflegekindern darf nur durch das Jugendwohlfahrtsreferat der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder hiezu von der Landesregierung ermächtigte Vereinen erfolgen.
Über schriftlichen Antrag der Pflegeeltern/Pflegepersonen erfolgt nach einem Auswahlverfahren bei entsprechender Eignung die bescheidmäßige Erteilung der Pflegebewilligung und Pflegegeldbewilligung. Pflegeverhältnisse unterliegen der Aufsicht der Jugendwohlfahrt.

Maßnahmen für Pflegeeltern

Pflegeverhältnisse sind auch nach fachlichen Kriterien vorzubereiten. Dazu werden vom Land Tirol als Jugendwohlfahrtsträger Kurse (Vorbereitungskurs) und Seminare angeboten (Kursbestätigung). Auch für die Begleitung von Pflegeverhältnissen werden Fortbildungsveranstaltungen, Seminare sowie regelmäßig stattfindende Pflegeelternrunden unter fachlicher Leitung angeboten. Darüber hinaus stellen natürlich die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden im Bedarfsfall weitere Hilfen zur Verfügung. 
 

Pflegeeltern haben zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten gegenüber dem Land Tirol einen Anspruch auf

Pflegegeld

Aufgrund des § 23 Abs. 2 des Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetzes 2002, LGBI.Nr. 51/2002, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI.Nr. 22/2006, wird verordnet:

Das Pflegegeld besteht aus dem Unterhalt (für die materiellen Bedürfnisse des Pflegekindes), dem Erziehungsgeld (für die Mühewaltung der Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen) und dem Ausstattungsbetrag.

 Altersgruppe

 Unterhalt

 Erziehungsgeld

 gesamt

  0 -  3 Jahre

 € 134,50

 € 212,80

  € 347,30

  3 -  6 Jahre

 € 170,90

 € 212,80

  € 383,70

  6 - 10 Jahre

 € 220,50

 € 212,80

  € 433,30

 10 - 15 Jahre

 € 253,60

 € 212,80

  € 466,40

 15 - Volljährigkeit

 € 297,70

 € 212,80

  € 510,50

 

 

 

 

 

Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

Sozialversicherung für Pflegeeltern

Pflegeeltern können, wenn sie bereit sind einige zusätzliche Verpflichtungen zu übernehmen (zB. verpflichtender Besuch von Fortbildungen, erweiterte Berichtspflicht), einen freien Dienstvertrag mit einem hiezu vom Land Tirol beauftragten Verein abschließen und dadurch in den Genuss einer vollen Sozialversicherung (Kranken, Unfall und Pension) kommen.