Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

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AdresseInnstraße 5
A-6500 Landeck
Telefon+43 (0)5442 6996
Fax+43 (0)5442 6996 5415

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AVG § 13 

Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten
Anbringen 

 

Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden oder sonstige Mitteilungen können, sofern in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, bei der Behörde schriftlich oder, soweit es der Natur der Sache nach tunlich erscheint, mündlich eingebracht werden. Dies kann in jeder technischen Form geschehen, die die Behörde zu empfangen in der Lage ist. Einem mündlichen Anbringen ist unabhängig von der technischen Einbringungsform jedes Anbringen gleichzuhalten, dessen Inhalt nicht zumindest in Kopie zum Akt genommen werden kann. Als Kopie gilt jede inhaltlich unverfälschte Wiedergabe des Originals. Die Behörde hat die Adressen sowie die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen, unter welchen Anbringen rechtswirksam eingebracht werden können, durch Anschlag an der Amtstafel und im Internet kundzumachen. Langt ein Anbringen an einer nicht kundgemachten Adresse der Behörde ein, so ist es auf Gefahr des Einschreiters an eine kundgemachte Adresse weiterzuleiten.

Adresse

Telefon

Fax

E-Mail

Bezirkshauptmannschaft Landeck
Innstraße 5
6500 Landeck

05442/6996-0

05442/6996-5415

eMailbh.landeck@tirol.gv.at

 

Bekanntmachung des Bezirkshauptmannes  (pdf 23 KB)zur rechtswirksamen Einbringung und deren technischen Voraussetzungen

Bekanntmachung des Bezirkshauptmannes (pdf 42 KB) über die Amtssignatur nach §§ 19 und 20 E-Government-Gesetz