Die Voraussetzungen zur Erlangung der Tiroler Jagdkarte
Die Voraussetzungen zur Erlangung der Tiroler Jagdkarte sind neben der Vollendung des 18. Lebensjahres und der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung, Grundkenntnisse in Erster Hilfe sowie der Nachweis der jagdlichen Eignung.
Im Zuge der Ausstellung der Tiroler Jagdkarte durch die Bezirkshauptmannschaft Lienz ist bei jeder Neuaustellung (z.B. 2009: Erstausstellung; 2010: keine Verlängerung; 2011: Neuaustellung) die Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen, wie oben erwähnt, erforderlich. Jeder Jagdkartenwerber ist dazu angehalten, seinen Hauptwohnsitz mittels einer Bestätigung der zuständigen Gemeinde nachzuweisen.
Ausländische Dokumente, z.B. ungarische Jagdberechtigung, sind vom Jagdkartenwerber durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bzw. durch einen öffentlichen Notar zu übersetzen und zu bestätigen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung durch den Jagdkartenwerber ist, neben den erwähnten Nachweisen, ein entsprechendes Ansuchen, welches formlos an die Bezirkshauptmannschaft Lienz zu richten ist, zwingend erforderlich. Für dieses Ansuchen ist neben den Kosten für die Ausstellung der Tiroler Jagdkarte (€ 50,00 Verwaltungsabgabe, € 51,00 Mitgliedsbeitrag TJV/Jagdhaftpflichtversicherung) zusätzlich eine Gebühr von € 14,30 zu entrichten. Dem Ansuchen angeschlossene Beilagen werden mit € 3,90 in Rechnung gestellt.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Referat Umwelt der Bezirkshauptmannschaft Lienz gerne zur Verfügung.


