Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Führerscheinbefristung

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Führerscheinbefristung

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Ab Anfang 2013: Neue Führerscheine nur mehr befristet


Ab Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Führerscheine ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt bekommt jeder Österreicher nur mehr einen auf 15 Jahre befristeten Führerschein ausgestellt.

Die wichtigsten Änderungen bei Gültigkeit und Erneuerung vonFührerscheinen ab 2013 auf einen Blick

· Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig.

· Bei der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen – auch nicht bei Kfz-Lenkerinnen und-Lenkern, die älter als 50 Jahre sind. Österreich setzt hier auf freiwillige Gesundheitschecks.

· Ebenso sind keine zusätzlichen Auffrischungskurse für Kfz-Lenkerinnen und  -Lenker, die älter als 50 Jahre sind, vorgesehen.

Alle bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig, Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahre. Bis spätestens Anfang 2033 müssen dann alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete getauscht werden.

So einfach geht der Umtausch – nur einmal zur Behörde

· Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.

· Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto.

· Die Gebühr beträgt EUR 49,50.

· Der neue Führerschein wird innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.

Alle weiteren Informationen zum Führerschein gibt es auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040000.html Externer Link.  In Österreich sind anlässlich der Erneuerung des Führerscheins infolge Ablaufens der 15-jährigen Frist keine Gesundheitsüberprüfungen, Fahrschulausbildungen oder Fahrprüfungen zu erbringen.

Auch wer den Führerschein aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Änderungen (wenn Lenkerinnen und Lenker den Führerschein als amtliches Dokument benutzen wollen) ersetzen muss, erhält den neuen Führerschein als Karte.

Für weitere Fragen steht das Bürgerservice der Bezirkhauptmannschaft Lienz gerne zur Verfügung.