Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Nationalparkgesetz

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Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern

Das Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern 1991, LGBl. Nr. 103, hat zum Ziel, den Tiroler Anteil am Nationalpark Hohe Tauern in seiner bestehenden Form zum Wohle der Bevölkerung, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der Wirtschaft zu schützen, zu fördern und damit auf Dauer zu erhalten. Insbesondere sollen die Naturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit erhalten, die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume bewahrt, die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit gesichert und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung in der Nationalparkregion gesichert werden.

Das Nationalparkgesetz unterscheidet zwischen:
Nationalparkregion, Außenzone, Kernzone und Sonderschutzgebieten.

Die Ziele des Nationalparks sollen durch eine Kombination von Verboten für das gesamte Gebiet des Nationalparks, Bewilligungspflichten in der Außenzone, Verboten in der Kernzone und Förderungsmaßnahmen samt Vertragsnaturschutz und Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Während die hoheitlichen Aufgaben (Verbote und behördliche Bewilligungsverfahren) von der Bezirkshauptmannschaft Lienz vollzogen werden, werden Förderungsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und Öffentlichkeitsarbeit von der Nationalparkverwaltung Tirol wahrgenommen.

Rechtsinformationssystem (RIS)