Ausgesprochen!

Grüner Daumen

Mei toll, es schneit schon wieder... Schnell, ab zur Bushaltestelle. Ich muss um Punkt Acht Uhr im Büro sein. Mein Daumen angelt nach der Buskarte in der Geldtasche. Glitsch – fast wär’ ich am Boden gesessen. Jetzt reicht’s. Heut’ ist es aber rutschig. Nichts wie rein in den Bus und die warme Heizung genießen. Kein nervenaufreibendes... [mehr...]

Grundverkehr

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AdresseObermarkt 7
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Grundverkehr

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Das Grundverkehrsrecht (Rechtsgrundlagen, Verfahren) regelt die Übertragung von Rechten

  • an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
  • an Baugrundstücken (bebaut und unbebaut)
  • sowie durch Ausländer.

Personen (sowie Gesellschaften unter Berufung auf die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalsverkehrsfreiheit nach dem EG-Vertrag bzw. EWR-Abkommen), die Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates sind, sind im Grundverkehrsrecht den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Der Erwerb von Freizeitwohnsitzen ist grundsätzlich verboten, bestimmte Ausnahmen bestehen (z.B. für "registrierte Freizeitwohnsitze" oder für unbebaute Grundstücke mit einer Widmung zur Schaffung von Freizeitwohnsitzen).

Zur Erleichterung der Behördenverfahren haben wir für Sie folgende Merkblätter bzw. Antragsformulare zusammengestellt: