Amtsstunden
Montag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr |
| Dienstag bis Donnerstag | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Amtsstunden sind jene Zeiten in denen die Behörde zur Entgegennahme von schriftlichen Anbringen verpflichtet ist.
Anbringen, die mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise binnen offener Frist eingebracht werden und außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten als rechtzeitig eingebracht
Kundenzeiten
Montag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr |
Dienstag - Freitag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung |
Kundenzeiten im Bürgerservice
Montag | 08.00 Uhr - 19.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Ordinationszeiten der Amtsärztinnen: | ||
| Montag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
| Röntgen: | ||
| Jeden 1. Montag im Monat | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Alle jene Personen, die während der Kundenverkehrszeiten nicht kommen können, haben die Möglichkeit, telefonisch gesonderte Termine zu vereinbaren. Wegen der nicht unerheblichen Außendiensttätigkeit empfiehlt sich insbesondere im Kontakt mit den leitenden MitarbeiterInnen eine vorherige Terminabsprache.


