Die Jugendwohlfahrt bietet Beratung in Unterhaltsangelegenheiten, sowie Unterstützung bei der Unterhaltsfestsetzung und Unterhaltshereinbringung.
Unterhaltshöhe
Kindern steht ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern zu. Bei getrennter Haushaltsführung der Eltern muss derjenige Teil Unterhalt für das Kind leisten, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist von zwei Kriterien bestimmt:
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Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und
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eigener Bedarf des Kindes
Für die Ermittlung gibt es zwei Leitlinien:
die Prozentkomponente, nach der dem Kind ein bestimmter Prozentsatz des durchschnittlichen Jahres-Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zusteht, oder
Durchschnittbedarfswerte für Kinder des entsprechenden Alters.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird im Normalfall nach Prozentsätzen vom Jahresnettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet:
- 16% für Kinder unter 6 Jahren
- 18% für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren
- 20% für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren
- 22% für Kinder über 15 Jahren bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit
Bei weiteren Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen reduzieren sich diese Prozentsätze.


