Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]
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Unterhalt

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Die Jugendwohlfahrt bietet Beratung in Unterhaltsangelegenheiten, sowie Unterstützung bei der Unterhaltsfestsetzung und Unterhaltshereinbringung.

 

Unterhaltshöhe

 

Kindern steht ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern zu. Bei getrennter Haushaltsführung der Eltern muss derjenige Teil Unterhalt für das Kind leisten, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist von zwei Kriterien bestimmt:

  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und
  • eigener Bedarf des Kindes

 

Für die Ermittlung gibt es zwei Leitlinien:

 

die Prozentkomponente, nach der dem Kind ein bestimmter Prozentsatz des durchschnittlichen Jahres-Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zusteht, oder

Durchschnittbedarfswerte für Kinder des entsprechenden Alters.

 

 

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird im Normalfall nach Prozentsätzen vom Jahresnettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet:

 

- 16% für Kinder unter 6 Jahren

- 18% für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren

- 20% für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren

- 22% für Kinder über 15 Jahren bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit

 

Bei weiteren Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen reduzieren sich diese Prozentsätze.