
Die Abteilung Agrargemeinschaften ist Agrarbehörde I. Instanz in allen die Agrargemeinschaften, agrargemeinschaftliche Grundstücke und Teilwälder betreffenden Angelegenheiten.
Rechtliche Grundlage:
Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 LGBl. Nr. 74 /1996 in der Fassung LGBl. Nr. 7/2010
Zu unseren Aufgaben zählen:
- Aufsicht und Überwachung der Agrargemeinschaften - Gemeindegutsagrargemeinschaften
- Überwachung der finanziellen Gebarung
- Agrarbehördliche Genehmigung
- Verwaltungsstrafverfahren
- Veranlassungen bei fehlerhaftem Organverhalten
- Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
- Sonstige Regelungen - Feststellungsverfahren, Durchführung von Regulierungs- und Teilungsverfahren bzw. Erlassung von Satzungen oder von Wirtschaftsplänen
- Teilwälder
Zu einer der wesentlichsten Aufgaben der Abteilung Agrargemeinschaften gehört es, die sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11.06.2008, B 464/07
, ergebenden Rechtsfolgen umzusetzen.


