1. Vorwort
Am 1. Jänner 2005 ist das Österreichische Tierschutzgesetz samt 10 Durchführungsverordnungen mit Detailbestimmungen in Kraft getreten. Das neue Tierschutzgesetz ersetzt die neun Landestierschutzgesetze und bringt somit bundesweit einheitliche Tierschutzstandards. Damit wurde die zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens von 1996 (459 069 Unterschriften) erfüllt und eine längst überfällige Reform umgesetzt. Allein der Schritt zu Österreichweit einheitlichen Standards sowie die in der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes verankerte Anerkennung des Tieres als Mitgeschöpf des Menschen, dessen Leben und Wohlbefinden aus der „besonderen Verantwortung des Menschen“ zu schützen sind, ist als großer Erfolg und Fortschritt aus der Sicht des Tierschutzes zu werten.
Dass in den umfangreichen Detailregelungen von Gesetz und Verordnungen nicht alle, teils widersprüchlichen Anregungen der verschiedenen Interessensvertretungen umgesetzt werden konnten, allein zu den Verordnungsentwürfen sind über 300 Stellungnahmen eingegangen, liegt in der Natur der Sache. So sind etwa das Verbot der Käfighaltung von Legehennen, das Verbot der Anbindehaltung von Hunden, Pferden, Schafen und Ziegen, die Errichtung einer Prüfstelle für die Kennzeichnung von tierschutzgerechten Haltungssystemen, die Regelungen zur rituellen Schlachtung oder das Verbot der Verwendung von Wildtieren in Zirkussen positiv hervorzuheben. Für die Haltung von vielen verschiedenen Tierarten, die bisher an keine oder nur sehr spärliche Mindestanforderungen geknüpft war (z. B. Katzen, Heimnager, Schildkröten, exotische Vögel), liegen nun verbindliche Vorschriften für die Haltung vor.
Der Vermittlung der umfangreichen neuen Bestimmungen über die Anforderungen an die Tierhaltung und Tiernutzung an die betroffenen Personen kommt große Bedeutung zu. Wie beim Umweltschutz geht es beim Tierschutz vor allem um Bewusstseinsbildung und um Wissenstransfer. In diesem Sinne erfreulich ist auch die im neuen Tierschutzgesetz verankerte Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Selbstverständlich sind auch einige Wehrmutstropfen bei einem so „großen Wurf“ unvermeidlich. Da das „alte“ Tiroler Tierschutzgesetz bereits viele weitgehende Bestimmungen, wie z. B. das Verbot der Käfighaltung von Legehennen seit 2001, enthalten hat, stellen einzelne neue Regelungen des Bundestierschutzgesetzes bzw. der entsprechenden Verordnungen einen klaren Rückschritt für den Tierschutz dar. So muss z. B. die Bestimmung, dass entgegen der bisherigen Tiroler Regelung Kälber ohne Betäubung mittels eines speziellen Brennstabes enthornt werden dürfen, auf Unverständnis stoßen. Zum derzeitigen Zeitpunkt noch offen sind die Inhalte der noch ausstehenden Verordnungen. In diesem Zusammenhang ist z. B. die vorgesehene Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung von allen Hunden und Katzen anzuführen.
Entscheidenden Einfluss, ob die neuen gesetzlichen Bestimmungen nur „schöne Worte“ bleiben oder der Grundintention des Tierschutzgedankens dienlich sind, hat neben dem Wissenstransfer auch die Umsetzung der neuen Rechtssituation durch die Behörden. Als Unterstützung für die Umsetzung sieht das neue Tierschutzgesetz Tierschutzombudsleute in den Bundesländern sowie einen österreichischen Tierschutzrat vor.
Das neue Bundestierschutzgesetz berücksichtigt den allgemeinen Anstieg des Tierschutzbewusstseins der österreichischen Bevölkerung der letzten Jahre. Es bedarf sicherlich noch weiterer Diskussionsbereitschaft sowie die Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere, die wir nutzen, um der Zielbestimmung des neuen Gesetzes, die Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen, weiter näher zu kommen.
Dr. Eduard Wallnöfer Landesveterinärdirektor
2. Behördenzuständigkeit
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Tierschutzgesetzes, für Bewilligungsansuchen oder Tierschutzanzeigen ist wie bisher der Amtstierarzt Ihres Wohnbezirkes bzw. für die Stadt Innsbruck der Amtstierarzt des Stadtmagistrates
3. Das Tierschutzgesetz und die Verordnungstexte im Wortlaut
Seit dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzews am 1. Jänner 2005 wurden mehrere Novellierungen des Gesetzes sowie der Durchführungsverordnungen erlassen. Die aktualisierten Fassungen finden Sie im Rechtsinformationssystem
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Tierschutzgesetz BGBl. Teil I 118/2004 (
575 KB)
1. Tierhaltungsverordnung (Nutztiere) BGBl. Teil II 485/2004 (
42 KB)
Anhang (
671 KB)
2. Tierhaltungsverordnung (Heim- und Wildtiere) BGBl. Teil II 486/2004 (
151 KB)
Anhang 1:Säugetiere (
427 KB)
Anhang 2: Vögel (361 KB)
Anhang 3: Reptilien (705 KB)
Anhang 4: Amphibien (207 KB)
Anhang 5: Fische (287 KB)
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung BGBl. Teil II 487/2004 (
111 KB)
Anhang (
230 KB)
Tierschutz-Schlachtverordnung BGBl. Teil II 488/2004 (
81 KB)
Anhang (
351 KB)
Tierschutz-Zirkusverordnung BGBl. Teil II 489/2004 (
83 KB)
Tierheim-Verordnung BGBl. Teil II 490/2004 (
70 KB)
Zoo-Verordnung BGBl. Teil II 491/2004 (
113 KB)
Tierschutz-Kontrollverordnung BGBl. Teil II 492/2004 (
63 KB)
Anhang (
197 KB)
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung BGBl. Teil II 493/2004 (
172 KB)
Anhang (
255 KB)
Diensthundeausbildungs-Verordnung BGBl. Teil II 494/2004 (
56 KB)
4. Zusammenfassungen der Verordnungsinhalte als Download
- Download (104 KB) - 1. Tierhaltungsverordnung (Nutztiere) BGBl. Teil II 485/2004
- Download (51 KB) - 2. Tierhaltungsverordnung (Heim- und Wildtiere) BGBl. Teil II 486/2004
- Download (254 KB) - Tierhaltungs-Gewerbeverordnung BGBl. Teil II 487/2004
- Download (44 KB) - Tierschutz-Schlachtverordnung BGBl. Teil II 488/2004
- Download (41 KB) - Tierschutz-Zirkusverordnung BGBl. Teil II 489/2004
- Download (40 KB) - Tierheim-Verordnung BGBl. Teil II 490/2004
- Download (47 KB) - Zoo-Verordnung BGBl. Teil II 491/2004
- Download (38 KB) - Tierschutz-Kontrollverordnung BGBl. Teil II 492/2004
- Download (32 KB) - Tierschutz-Veranstaltungsverordnung BGBl. Teil II 493/2004
- Download (37 KB) - Diensthundeausbildungs-Verordnung BGBl. Teil II 494/2004


