Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]
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Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

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Registrierung von Hunden gemäß § 24a Tierschutzgesetz

Seit 1.1.2010 müssen gemäß § 24a Tierschutzgesetz alle in Österreich gehaltenen Hunde spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Damit entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihrem Halter zurückgebracht werden können, müssen die Daten des Eigentümers und die Daten des Hundes in der österreichischen Heimtierdatenbank erfasst werden.

Jeder Halter eines Hundes ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden. Jede Änderung (z.B. Umzug, Tod des Tieres) ist vom Halter über einen der angeführten Wege zu melden.

 

  • Falls Sie Ihren Hund bereits kennzeichnen und von einem Tierarzt registrieren haben lassen, vergewissern Sie Sich bitte, ob die Meldung erfolgreich in die Heimtierdatenbank übertragen wurde. Die Übertragung in die Heimtierdatenbank erfolgt nur bei vollständigen Datensätzen.   

  • Falls Ihr Hund noch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und / oder in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist, sollte dies unverzüglich erfolgen. Für die Durchführung der Meldung bestehen 3 Möglichkeiten.

  1. Registrierung durch einen praktizierenden Tierarzt Externer Link:
    Tierärzte können die Registrierung z. B. im Zuge der Kennzeichnung in einer privaten Datenbank (z. B. Animal Data Externer Link) vornehmen. Vollständige Meldungen werden dann in die Heimtierdatenbank übertragen. Die Kosten für die Registrierung sind vom Tierbesitzer zu tragen.   

  2. Registrierung durch den Tierhalter selbst:
    Mit einer Bürgerkarte Externer Link kann der Tierbesitzer Zugang zur Heimtierdatenbank Externer Link erhalten und dort die Registrierung selbst vornehmen. Auf diesem Weg entstehen keine Registrierungskosten.

  3. Registrierung durch die Behörde Externer Link in der Heimtierdatenbank: Bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Registrierungsantrages kann die Eintragung auch durch die für den Wohnsitz des Halters zuständige Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Die Gebühren für die Registrierung belaufen sich auf € 28,20 und sind vom Tierbesitzer zu tragen.

 

Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtstierarzt.

 

Download Registrierungsantrag (doc 30 KB)

Download Merkblatt für Hundebesitzer (doc 28 KB)