Mag. Eduard Martin - Fachbereichsleiter
A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
1. Stock, A186
Tel.: ++43(0) 512/508-3244
Fax: ++43(0) 512/508-3245
eduard.martin@tirol.gv.at
In den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches der veterinärbehördlichen Lebensmittelaufsicht fällt die fachliche Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde für die Vollziehung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (Link) BGBl. Teil 1 Nr. 151/2005 i. d. g. F. , des Tierarzneimittelkontrollgesetzes (Link), BGBl. Teil 1 Nr. 28/2002 i.d.g.F. sowie des Tiermaterialiengesetzes (Link) BGBl. Teil 1 141/2003 i.d.g.F. und den auf diesen Gesetzen beruhenden Verordnungen. Ziel ist es, durch die Sicherung der Unbedenklichkeit von Lebensmittel tierischer Herkunft ein hohes Maß an Schutz für das Leben und die Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierschutzes zu gewährleisten.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht
- Koordination der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Koordination der Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlege-, Wildbearbeitungs- und Fleisch-verarbeitungsbetrieben sowie in Kühl- und Tiefkühlhäusern und Umpackzentren
- Überwachung von Milcherzeugungs- und Tiermastbetrieben, Geflügelhaltungsbetrieben, Wild- sammelstellen und Teichwirtschaftsbetrieben
- Abwicklung von Betriebszulassungen gem. § 10 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-schutzgesetz
- Überwachung des nationalen und internationalen Handels mit Lebensmittel tierischer Herkunft
- Erstellung von Kontrollplänen zur Durchführung des Rückstandsmonitorings und Überwachung der Folgemaßnahme bei Höchstwertüberschreitungen
- Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes und Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken
- Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
- Schulung und Weiterbildung von Vollzugsorganen im Bereich der veterinärbehördlichen Lebensmittelaufsicht
- Stellungnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Gesundheit



