Dr. Martin Janovsky - Fachbereichsleiter
A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
1. Stock, A181
Tel.: ++43(0) 512/508-3247
Fax: ++43(0) 512/508-3245
martin.janovsky@tirol.gv.at
In den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Tierschutz fällt die fachliche Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde für die Vollziehung des Bundestierschutzgesetztes
BGBl. Teil 1 Nr. 118/2004 i. d. g. F. sowie der darauf beruhenden Verordnungen, des Tiertransportgesetzes
BGBl. Teil 1 Nr. 54/2007 i. d. g. F. einschließlich der damit verbundenen Verordnungen, der Verordnung (EG) 1/2005
vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie des Tiroler Landespolizeigesetzes
LGBl. Nr. 69/1987 betreffend die Bestimmungen des Abschnitt 2 über den Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht:
- Auskunft und Hilfestellung in Fragen des Tierschutzvollzuges für Behörden sowie Privatpersonen
- Bearbeitung und Bewertung von Tierschutzkontrollen im Rahmen von Cross Compliance Kontrollen
- Schulung und Weiterbildung von Vollzugsorganen im Bereich Tierschutz allgemein, Tierschutz beim Schlachten und Töten, Tiertransporte.
- Organisation und Koordination von Tiertransportkontrollen
- Berichterstattung über Tierschutz- und Tiertransportkontrollen gegenüber dem Bund
- Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen und Gesetzesvorlagen.



