Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Tierschutzombudsmann

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3242
Fax+43 (0)512 508 3245

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Tierschutzombudsmann

  ]

Gemäss des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Bundestierschutzgesetzes hat jedes Bundesland einen Tierschutzombudsmann zu bestellen.

Am 23.12.2004 wurde Dr. Martin Janovsky von LH DDr. Herwig van Staa aufgrund eines Beschlusses der Tiroler Landesregierung zum Tierschutzombudsmann des Landes Tirol ernannt.

Foto: Dr. med. vet. Martin Janovsky
Dr. med. vet. Martin Janovsky
Tierschutzombudsmann
StrasseEduard Wallnöfer Platz 3 (Landhaus 1)
OrtA
6020 
Innsbruck
Telefon-Nummer+43 (0)512 508 3249
Fax-Nummer+43 (0)512 508 3245

Der Tierschutzombudsmann hat die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Er soll eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden in Tierschutzangelegenheiten sein. Nach dem Tierschutz-Gesetz genießt er im Verwaltungsverfahren Parteistellung und unterliegt in Ausübung seines Amtes keinen Weisungen. Er ist berechtigt in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die Behörden haben den Tierschutzombudsmann bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen.

Der Tierschutzombudsmann ist Mitglied bei dem beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichteten Tierschutzrat. Die wichtigsten Aufgaben des Tierschutzrates sind die Beratung des Bundesministers in Fragen des Tierschutzes, die Erstellung von Richtlinien und Empfehlungen für die Beantwortung von Anfragen, die sich aus dem Vollzug ergeben, die Evaluierung des Vollzuges des Tierschutzgesetzes, sowie die Erarbeitung von Stelungnahmen zu Verordnungsentwürfen.

Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Bewusstseinsbildung:
 
Wie beim Umweltschutz geht es beim Tierschutz vor allem um Bewusstseinsbildung und die Vermittlung ethischer Grundbegriffe. Der Verein "Tierschutz macht Schule" Externer Link bietet fachlich fundierte und ausgewogene Informationen an, um Schülern einen sachlichen und objektiven Weg zum Tierschutz aufzuzeigen. Der Verein handelt auf der Basis von Toleranz und Respekt gegenüber Tier UND Mensch.

Tätigkeitsbericht des Tierschutzombudsmannes (pdf 51 KB) für die Jahre 2005 und 2006

Tätigkeitsbericht des Tierschutzombudsmannes (pdf 41 KB) für die Jahre 2007 und 2008 

Tätigkeitsbericht des Tierschutzombudsmannes (pdf 59 KB) für die Jahre 2009 und 2010