Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]
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Ausbildungsbeihilfe

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Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst. Informationen zur Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge finden Sie hier

Ziele der Förderung

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.

Gegenstand

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.

Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (pdf 62 KB)

FörderwerberInnen

  • Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
  • Arbeitnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
  • Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen nach Familienphasen

Weitere Voraussetzungen

  • Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens 2 Monate und darf maximal 3 Jahre dauern. 
  • Die Wochenstundenanzahl muss mindestens 15 Stunden betragen.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. 

Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier
(pdf 43 KB)Informationsblatt zur Einkommensberechnung 2012 hier (pdf 95 KB)
Berechnungshilfe hier (xls 32 KB)

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt

  • 30 % des Einkommensverlustes maximal € 300,-- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
  • 25% des Einkommensverlustes, maximal € 250,-- monatlichbei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer

Einreichfrist für Förderansuchen

  • Erstansuchen spätestens zwei Monate nach Beginn der der Förderung zugrunde liegenden Bildungsmaßnahme
  • Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres
  • Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt

Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

 Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2012 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2012 begonnen haben, gelten die bisherigen Regelungen (insbesondere Einkommensobergrenzen und Definition Haushaltseinkommen) weiter.

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin

 

 

Ninja Kofler
++43 (0) 512/508-3558
E-Mailninja.kofler@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
E-Mailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder hier zum Downloaden

Ausbildungsbeginn vor 01.01.2012
Rahmenrichtlinie (pdf 127 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (pdf 75 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe (pdf 127 KB)

Ausbildungsbeginn nach 01.01.2012
Rahmenrichtlinie 2012 (pdf 129 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe 2012 (pdf 85 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe 2012 (pdf 86 KB)