Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Bildungsdarlehen

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3557
Fax+43 (0)512 508 3584

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Bildungsdarlehen

  ]

Ziele der Förderung

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Bildungsdarlehen soll eine erleichterte Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten erreicht und damit ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.

Gegenstand

Es werden zinsfreie Darlehen zur Abdeckung von Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung vergeben. Förderbare Schulungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.

Informationen für Bildungsanbieter finden Sie hier (pdf 62 KB)

Darlehensarten

  • Darlehen für die berufliche Fortbildung
  • Darlehen zur Selbständigkeit: dies dient zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die Voraussetzung für den Eintritt in die berufliche Selbständigkeit sind. Als Bildungsmaßnahmen in diesem Sinn gelten
    • Meisterprüfungskurse
    • Befähigungskurse nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl.194/1994 idgF
    • Unternehmerprüfungskurse
    • Ausbildungen auf gesetzlicher Grundlage, die für die Ausübung eines bestimmten Berufes gesetzlich vorgeschrieben sind.
    Diese Darlehen können unter bestimmten Voraussetzungen in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden. Nähere Informationen hier

FörderwerberInnen

  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben
  • Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr aufrechtes Arbeitsverhältnis karenziert haben
  • Wiedereinsteiger/innen und Ersteinsteiger/innen

Weitere Voraussetzungen

  • Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Ein Darlehen kann entweder als Darlehen zur beruflichen Fortbildung oder als Darlehen zur Selbständigkeit vergeben werden.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung darf max. 3 Jahre dauern.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens € 700,-- und darf maximal € 15.000,-- kosten.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
    Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier (pdf 43 KB)

    Informationsblatt zur Einkommensberechnung 2012 hier (pdf 95 KB)
    Berechnungshilfe hier (xls 32 KB)

Höhe der Förderung

Es kann ein zinsfreies Darlehen von 80% der förderbaren Kosten bis maximal € 5000,-- gewährt werden.

Einreichfrist für Föderansuchen

Spätestens spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme einzureichen.

Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2012 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2012 begonnen haben bzw. für bereits vergebene Bildungsdarlehen gelten die bisherigen Regelungen (Einkommensobergrenzen und Definition Haushaltseinkommen) weiter.

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin

 

 

Ninja Kofler
++43 (0) 512/508-3558
E-MailNinja.kofler@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
E-Mailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder hier zum Downloaden

Ausbildungsbeginn vor 01.01.2012
Rahmenrichtlinie (pdf 127 KB)
Richtlinie Bildungsdarlehen (pdf 57 KB)
Antrag Bildungsdarlehen (pdf 126 KB)

Ausbildungsbeginn nach 01.01.2012
Rahmenrichtline 2012 (pdf 129 KB)
Richtlinie Bildungsdarlehen 2012 (pdf 91 KB)
Antrag Bildungsdarlehen 2012 (pdf 82 KB)