Ziele der Förderung
Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Gegenstand
Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt.
FörderwerberInnen
- Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr
- außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis von besonderen Leistungen durch
Berufsschulzeugnis mit maximal zwei „Gut“
Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
Großes Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Höhe der Förderung
- Die Basisförderung beträgt € 100,-- für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis (maximal zwei „Gut“, sonst alles "Sehr gut")
- Folgende Zusatzförderungen sind möglich
a. Beurteilung durch den Lehrbetrieb in Höhe von
i. € 25 oder € 50,-- für Lehrberufe mit Lehrlingswettbewerben
ii. € 60 oder € 120,-- für Lehrberufe ohne Lehrlingswettbewerbe
b. € 70,-- für das Große Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
c. € 70,-- für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Einreichfrist für Förderansuchen
Förderansuchen sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.
Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Auskünfte und Formularanforderung
Sachbearbeiterin

Formularanforderung
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
++43 (0) 512/508-3584
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Oder hier zum Downloaden
Rahmenrichtlinie 2012 (
129 KB)
Richtlinie Begabtenförderung (
51 KB)
Antrag Begabtenförderung (
107 KB)



++43 (0) 512/508-3576