Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]
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Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

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Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst. Informationen zur Ausbildungsbeihilfe finden Sie hier

Ziele der Förderung

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden

Gegenstand

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.

FörderwerberInnen

Förderwerber/Förderwerberinnen können Lehrlinge und deren gesetzliche Vertreter/innen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
    Informationsblatt zur Einkommensberechnung hier
    (pdf 43 KB)Informationsblatt für Einkommensberechnung 2012 hier (pdf 95 KB)
    Berechnungshilfe hier (xls 32 KB)
  • Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt einheitlich € 100,-- monatlich.

Einreichfrist für Förderansuchen

Neuansuchen sind spätestens drei Monate nach Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses einzureichen. Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehr- bzs. Ausbildungsjahres.

Das Ansuchen muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Diese Regelungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 01.01.2012 beginnen. Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 01.01.2012 begonnen haben, gelten die bisherigen Regelungen (insbesondere Einkommensobergrenzen und Definition des Haushaltseinkommens) weiter.

Auskünfte und Formularanforderung

Sachbearbeiterin

 

 

Renate Brenner
++43 (0) 512/508-3575
E-Mailrenate.brenner@tirol.gv.at

Formularanforderung

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
++43 (0) 512/508-3557
 ++43 (0) 512/508-3584
E-Mailarbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Oder hier zum Downloaden

Lehrbeginn vor 01.01.2012
Rahmenrichtlinie (pdf 127 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe (pdf 75 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge (pdf 132 KB)

Lehrbeginn nach 01.01.2012
Rahmenrichtline 2012 (pdf 129 KB)
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe 2012 (pdf 85 KB)
Antrag Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge 2012 (pdf 87 KB)