Ausgesprochen!

Das große Zittern

Am Sonntag in der Früh bin ich aufrecht im Bett gesessen. In der Emilia Romagna gab es ein Erdbeben, das auch in Tirol deutlich zu spüren war. Ich kann mich auch noch gut an das große Erdbeben 1976 im Friaul erinnern. Damals war ich neun und hab ungläubig die Bilder im Fernsehen gesehen – schwarz-weiß natürlich. Unzählige eingestürzte Häuser,... [mehr...]

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

[ Kontakt ]

AdresseEduard-Wallnöfer-Platz 3
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 2732
Fax+43 (0)512 508 2735

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

  ]

Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Mietwohnungen, Annuitätenbeihilfen sind monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand von nicht wohnbaugeförderten Vorhaben im Eigentum (Eigentumswohnungen, Reihenhäuser usw.).

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des Landes und jener Gemeinden, die sich an dieser Aktion beteiligen und einen 30%igen Beitrag zu den Kosten der im jeweiligen Gemeindegebiet ausgezahlten Beihilfen leisten.

1 Welches Objekt wird gefördert?
Die "gebäudebezogenen" Voraussetzungen für diese Förderungen

2 Wer bekommt die Förderung?
Die "personenbezogenen" Voraussetzungen für diese Förderungen

3 Art und Höhe der Förderung?
Förderungen stehen zur Verfügung

4 Abwicklung der Förderung?
Zuerst Ansuchen, dann Bewilligung, zuletzt Auszahlung

Einreichstellen für Mietzins- oder Annuitätenbeihilfenansuchen
Das Ansuchen um Gewährung einer Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe ist beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt, im Bereich der Stadt Innsbruck beim Stadtmagistrat Innsbruck einzureichen.