Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kindergartenbesuchspflicht (
12 KB).
Informationen zu baulichen Angelegenheiten und Errichtung (= Gründung) von Kinderbetreuungseinrichtungen (
23 KB)
Für Kindergärten, Horte und Kinderkrippen leistet das Land Beiträge zum Personalaufwand und Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und – damit zusammenhängend - die Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen ist der Tiroler Landesregierung ein großes Anliegen.
Darum wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tiroler Landesverwaltung eine innerbetriebliche Kinderbetreuungseinrichtung angeboten.
Ganztägig - ganzjährig - für Kinder von 6 Monaten bis 10 Jahren
Dieses zusätzliche Angebot ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Alle Informationen finden Sie hier (
1.2 MB).
Für das Dienstrecht der pädagogischen Fachkräfte und AssistentInnen ist zwar
die
Abteilung Gemeindeangelegenheiten zuständig, die Kindergarteninspektorinnen der Abteilung Bildung übernehmen aber die Koordination von Stellenbewerbungen und vermitteln Kontakte zu den Erhaltern.
Für die Anstellung von pädagogischen Fachkräften, die ihre Ausbildung nicht in Österreich, sondern in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz absolviert haben, ist eine erfolgreiche Anerkennung der Ausbildung ("Diplomanerkennung" (
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