Behördenwegweiser

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Kindergärten, Horte, Kinderkrippen

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Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kindergartenbesuchspflicht (pdf 12 KB).

 


 

Was ist die schulische Tagesbetreuung und was ist ein Hort?

Die Informationen finden Sie hier (pdf 83 KB).

 


  • Ihren Wegbegleiter zur Errichtung einer Kinderbetreuungsinstitution finden Sie hier. (pdf 2.8 MB)

 


Für Kindergärten, Horte und Kinderkrippen leistet das Land Beiträge zum Personalaufwand und Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung.

Hierzu werden die Daten der Kinderbetreuungseinrichtungen über ein elektronisches Formularsystem erhoben. Die Anwendung des elektronsichen Formularsystems erfolgt über das Portal Tirol. Leiterinnen und Leiter von Kinderbetreuungseinrichtungen müssen daher mit einer entsprechenden Benützerberechtigung ausgestattet werden. Informationen und Hilfe können unter der Supportnummer 0512 508 2575 angefordert werden.

  • Das Benutzerhandbuch für das elektronische Formularsystem finden Sie HIER. (pdf 691 KB)
  • Das Merkblatt zum elektronischen Formularsystem finden Sie HIER. (pdf 139 KB)

 



Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und – damit zusammenhängend - die Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen ist der Tiroler Landesregierung ein großes Anliegen.

Darum wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tiroler Landesverwaltung eine innerbetriebliche Kinderbetreuungseinrichtung angeboten.

Ganztägig - ganzjährig - für Kinder von 6 Monaten bis 10 Jahren

Dieses zusätzliche Angebot ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Alle Informationen finden Sie hier Externer Link.

 


Für das Dienstrecht der pädagogischen Fachkräfte und AssistentInnen ist zwar
die E-MailAbteilung Gemeindeangelegenheiten zuständig, die Kindergarteninspektorinnen der Abteilung Bildung übernehmen aber die Koordination von Stellenbewerbungen und vermitteln Kontakte zu den Erhaltern.

 


Für die Anstellung von pädagogischen Fachkräften, die ihre Ausbildung nicht in Österreich, sondern in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz absolviert haben, ist eine erfolgreiche Anerkennung der Ausbildung ("Diplomanerkennung" (pdf 20 KB)) Voraussetzung.


Die Verordnung der Landesregierung über die Gleichwertigkeit von fachlichen Anstellungserfordernissen für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippengruppen ist am 27.02.2013 in Kraft getreten.

Die Informationen hierzu finden Sie im Landesgesteztblatt für Tirol 6/2013  (pdf 150 KB) 


Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan

  • Der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan beschreibt die verbindlichen Grundsätze der pädagogischen Arbeit in Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntisse und daraus resultierenden Handlungsableitungen und Qualitätsansprüchen für elementarpädagogische Einrichtungen.