Der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern besonders gefördert.
Für Kindergärten, Horte und Kinderkrippen leistet das Land Beiträge zum Personalaufwand und Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung.
Für das Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Helferinnen ist zwar
die
Abteilung Gemeindeangelegenheiten zuständig, die Kindergarteninspektorinnen übernehmen aber die Koordination von Stellenbewerbungen und vermitteln Kontakte zu den Erhaltern.
Für die Anstellung von KindergärtnerInnen und HorterzieherInnen, die ihre Ausbildung nicht in Österreich, sondern in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert haben, ist eine Diplomanerkennung (
11 KB) Voraussetzung.
Das Projekt "regionale Sommerbetreuung für Kinder von 2 bis 10 Jahren" schafft Betreuungsangebote während der langen Ferienzeiten. Hier finden Sie die PROJEKTBESCHREIBUNG (
15 KB)und das ANTRAGSFORMULAR (
34 KB)
Neu-, Zu- und Umbauten
Planunterlagen für den Neu-, Zu- und Umbau von Kindergarten- und Hortgebäuden bedürfen der Genehmigung der Landesregierung. Die Baubewilligung für diese Baumaßnahmen darf erst nach Vorliegen der Genehmigung der Landesregierung erteilt werden. Es wird empfohlen, sich bei jeder baulichen Maßnahme so früh als möglich mit der verantwortlichen Kindergarteninspektorin
in Verbindung zu setzen.
