Tiroler Wissenschaftsfonds
Der Tiroler Wissenschaftsfonds fördert
a) Wissenschaftler und wissenschaftlichen Nachwuchs sowie rechtsfähige wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Fachhochschulstudiengänge in Tirol (MCI, Innsbruck, und FH Kufstein) für wissenschaftliche Forschungsprojekte im Inland und im Ausland sowie
b) sonstige inländische und ausländische Wissenschaftler für wissenschaftliche Forschungsprojekte an der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck oder einem Fachhochschulstudiengang in Tirol.
Nähere Informationen zum Tiroler Wissenschaftsfonds und zu den Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen: http://www.tiroler-wissenschaftsfonds.at/
Fachhochschulfinanzierung
Das Land beteiligt sich an den Kosten der beim MCI und der FH Kufstein eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge. Die genaue Höhe der Fördermittel wird in Förderzusagen der Landesregierung (Regierungsbeschlüsse), die vom Landtag zu genehmigen sind, festgelegt.
Kindergartenbeiträge
Förderungen des Landes Tirol für Kindergärten, Horte und Kinderkrippen
Bemessungsgrundlage ist die Entlohnung einer Kindergärtnerin der Entlohnungsgruppe ki, Entlohnungsstufe 6.
Das Land leistet
- für die jeweils erste Gruppe den vollen Beitrag und für jede weitere Gruppe die Hälfte der Bemessungsgrundlage;
- für die Kindergartenleiterin jährlich eine Zulage;
- für Ganztagseinrichtungen mit Mittagstisch einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 20 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- für Ganztagseinrichtungen mit Mittagstisch für ein- und zweigruppige Kindergärten und Kinderkrippen einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 50 Prozent der Bemessungsgrundlage bei Öffnungszeiten an mindestens 4 Wochentagen bis 17:00 Uhr.
Die Beiträge werden an öffentliche Erhalter einmal jährlich im Nachhinein und an private Erhalter viermal jährlich ausbezahlt.
Förderungen des Landes Tirol für die Einrichtung von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen
Das Land leistet nach Maßgabe der im Jahresvoranschlag vorhandenen Mittel Erhaltern von Kindergärten, Horten und Kinderkrippen Zuschüsse für die Einrichtung dieser Institutionen.
Schülerbeförderung
Zuschüsse des Landes Tirol zu den Kosten der Schülerbeförderung
Das Land kann Gemeinden und Gemeindeverbänden Zuschüsse zu den Kosten der Beförderung jener Schüler gewähren, deren Schulweg ohne Benützung eines öffentlichen oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Formular "Antrag Schülerbeförderungskosten (
10 KB)"
Instrumentenförderung für die Tiroler Landesmusikschulen
Das Land Tirol beteiligt sich an den Anschaffungskosten für jene Musikinstrumente von Landesmusikschulen, bei denen die Bereitstellung durch die Schüler/Eltern nicht erwartet werden kann. Die Landesmusikschulen reichen über die Standortgemeinden der Landesmusikschulen dementsprechende Förderansuchen beim Amt der Tiroler Landesregierung ein. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und darf lt. Tiroler Musikschulgesetz 55% der Anschaffungskosten nicht übersteigen.
Förderung sonstiger Musikschulen (Gemeindemusikschulen)
Das Land Tirol kann den Personalaufwand der 5 sonstigen Musikschulen (Gemeindemusikschulen) in der maximalen Höhe von 50% der Personalkosten fördern. Die tatsächliche Höhe der Förderung hängt von den im Tiroler Musikschulgesetz festgesetzten Fördervoraussetzungen, welche von den Gemeinden zu erbringen sind, ab. Um die Gewährung dieser Förderung ist schriftlich anzusuchen. Dem Ansuchen sind alle Unterlagen anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung erforderlich sind.


